Festool garantiert, dass das gelieferte Gerät frei von Material- und Fertigungsfehlern ist.
Falls dies nicht zutreffen sollte, umfasst unsere 1+2 Garantie die Kosten der Reparatur sowie den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Weitergehende Ansprüche sind - soweit eine Haftung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist - ausgeschlossen.
Die 1+2 Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass das Gerät in Übereinstimmung mit der Festool Bedienungsanleitung richtig eingesetzt und gehandhabt wird. Beanstandungen werden anerkannt, wenn Sie das Gerät unzerlegt und im Originalzustand zusammen mit dem Kaufbeleg bzw. mit der 1+2 Garantiebestätigung an unseren Kundendienst senden. Die Adresse des Festool Kundendienstes in Ihrem Land finden Sie unter www.festool.com/service.
Die Gewährung von Garantieleistungen bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit noch setzt sie eine neue Garantiezeit in Lauf.
Nicht unter die 1+2 Garantie fallen insbesondere Verschleißteile (z.B. Kohlen, Schleifteller, Schleifschuhe, Sägeblätter, Fräser, Druckluftlamellen, Gummimanschetten, Rührstäbe, Schneidemesser, Schneidegarnituren, Bohrwerkzeuge, ...), die normale Abnutzung, industrieller Dauerbetrieb, Schlag, Sturz, klimatische Einflüsse, Überlastung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang insbesondere infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstanden sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen, Instandsetzungsarbeiten vorgenommen bzw. Fremdteile, nicht Originalzubehör oder Verbrauchsmaterial eingebaut, so übernimmt Festool für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Garantie.
Für Akkupacks gewähren wir zu den genannten Garantiebedingungen ebenfalls drei Jahre Garantie, bis zu einer Anzahl von maximal 700 Ladezyklen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäfts- bzw. Garantiebedingungen des Festool Kundendienstes im jeweiligen Land.
Von der Garantieerklärung bleiben die gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsansprüche unberührt.
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